Was ist im Trauerfall zu tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt oder den Notarzt (erreichbar unter Telefonnummer 112). Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um die Ausstellung. Wenn die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, wenden Sie sich einfach an uns – den Bestatter Ihres Vertrauens.

Unsere Leistungen

Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt

Begleitung beim Aussuchen des Grabes

Fachgerechte Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen

Beisetzung auf allen Friedhöfen

Benachrichtigung des Pfarrer

Überführung aus dem In- und Ausland (Urnen und Särge)

Einäscherung / Feuerbestattung

Umbettungen

Abschiednahme am offenen Sarg auch zu Hause

Trauerreden in Deutsch und Russisch

Abmelden von Renten und Krankenkassen

Beantragung der Überbrückungsrente für Ehegatten

Bestellung des Trauerkaffees

Blumenbestellung

Vermittlung von Steinmetzen

Erstellung von beschrifteten Grabkreuzen und Grabschildern

Große Auswahl an Särgen, Urnen und Sarggarnituren

Wir kümmern uns um Ihre Grabpflege

Ihre Vorteile auf einen Blick

Wir berechnen die Kosten nach den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen. Dabei spiegeln diese Ihre Wünsche und Möglichkeiten wieder. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen exakte und detaillierte Kostenvoranschläge.

Je nach Umfang der Leistungen können Bestattungskosten sehr stark variieren. Diese können sogar von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb bieten wir Ihnen einen besonderen Service an, indem wir viele anfallenden Kosten für die Beerdigung als Vorleistung übernehmen. So entlasten wir Sie von Bürokratie und Terminstress, damit Sie mehr Zeit für sich und Ihre Familie zur Verfügung haben.

Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie einige Unterlagen bereithalten:

Benötigte Dokumente

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Stammbuch, Heiratsurkunde – wenn die verstorbene Person verheiratet war
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil – wenn die verstorbene Person geschieden war
  • Geburtsurkunde – wenn die verstorbene Person ledig war
  • Sterbeurkunden – wenn die verstorbene Person verwitwet war
  • Rentenausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Versicherungspolicen
  • Schwerbehindertenausweis

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, besorgen wir selbstverständlich für Sie die erforderlichen Urkunden.

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